AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen, insbesondere Workplace-as-a-Service (WaaS), die zwischen VTRX IT Solutions (im Folgenden: VTRX) und Geschäftskunden (B2B) geschlossen werden.
(2) Sie gelten ebenfalls für die Nutzung des VTRX Tokens im Rahmen von Blockchain-basierten Services, Rabatten und Integrationen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, VTRX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) VTRX erbringt IT-Dienstleistungen und Workplace-as-a-Service-Leistungen, bestehend aus Bereitstellung von Hardware (Laptop, Monitor, Zubehör), Software-Lizenzen, Versicherung, Wartung, Austauschgeräten sowie Support mit dem Leistungsversprechen VTRX Digitaler Komfort (Reaktion innerhalb von 72 Stunden, im Bedarfsfall Reparatur oder Austausch am selben Tag vor Ort).
(2) Zusätzlich stellt VTRX den VTRX Token zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht um ein Wertpapier, keine Finanzdienstleistung und kein Anlageprodukt. Der Token dient insbesondere als Zahlungsmittel bzw. Rabattinstrument im Rahmen von VTRX Services.
(3) VTRX ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte hinzuzuziehen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots von VTRX durch den Kunden zustande.
(2) VTRX ist berechtigt, Angebote des Kunden innerhalb von 14 Tagen anzunehmen oder abzulehnen.
(3) Beim Kauf oder Handel des VTRX Tokens entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen Käufer und VTRX. Der Erwerb erfolgt ausschließlich über dezentrale Börsen (DEX) oder andere Drittplattformen.
§ 4 Laufzeit und Kündigung (Workplace-as-a-Service)
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 36 Monate.
(2) Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Nach Ablauf ist der Abschluss eines neuen Vertrages erforderlich.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise richten sich nach der vereinbarten Ausstattung und den gebuchten Leistungen.
(2) Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus.
(3) Bei Zahlungsverzug ist VTRX berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie Leistungen zurückzuhalten.
(4) Kryptowährungstransaktionen, insbesondere im Zusammenhang mit dem VTRX Token, sind endgültig, nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig.
§ 6 Hardware-Rückgabe
(1) Die bereitgestellten Geräte bleiben Eigentum von VTRX.
(2) Nach Ablauf des Vertrages sind die Geräte zurückzugeben oder können durch Neu-Hardware im Rahmen eines neuen Vertrages ersetzt werden.
(3) Normale Abnutzung ist zulässig. Für grobe Schäden oder Verlust haftet der Kunde.
§ 7 Leistungserbringung
(1) VTRX erbringt alle Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik mit größtmöglicher Sorgfalt.
(2) Anpassungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
(3) Für Blockchain-Transaktionen übernimmt VTRX keinerlei Verantwortung.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig bereit.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten, insbesondere Wallet-Daten und Private Keys.
§ 9 Haftung
(1) VTRX haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) VTRX übernimmt keine Haftung für Verluste durch Wertschwankungen, Hacks, Smart-Contract-Fehler oder den Verlust von Wallet-Zugängen bzw. Private Keys.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 10 Datenschutz
(1) VTRX verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO).
(2) Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://vtrx.de/datenschutz.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Limburg an der Lahn.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.